SFDR-Erklärung
Offenlegung auf der Website von Penta Infra gemäß der Verordnung über die Offenlegung von Informationen im Bereich der nachhaltigen Risikofinanzierung (2019/2088) („SFDR“)
Photon Capital B.V. sowie Penta CV und ihre verbundenen Unternehmen („Penta Infra“) nehmen gemäß Artikel 3 Absatz 1, Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 5 Absatz 1 der SFDR die folgenden Offenlegungen vor.
Penta Infra strebt danach, eine Vorreiterrolle in ihrem Markt einzunehmen, und ist bestrebt, nachhaltig und verantwortungsbewusst zu investieren und zu wirtschaften sowie Risiken in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung („ESG“) strukturell zu steuern. Penta Infra hat es sich zur Aufgabe gemacht, ihren Beitrag zu leisten, um den Weg in eine nachhaltige Zukunft zu ebnen. Seit Beginn hat sich Penta Infra dazu verpflichtet, Initiativen zur Verringerung ihres ökologischen Fußabdrucks umzusetzen. Penta Infra erforscht kontinuierlich Methoden zur Senkung ihres CO2-Fußabdrucks durch die Reduzierung und das Recycling des Energie- und Wasserverbrauchs an ihren Standorten. Um dieses Ziel zu erreichen, betrachtet Penta Infra ihre gesamte Produktionskette und investiert in innovative Wege zur Erreichung der Klimaneutralität.
Penta Infra beabsichtigt, ESG in jeden Schritt ihres Geschäfts- und Investitionsprozesses zu integrieren – während der Prüfung und Due Diligence, während der Beteiligungsphase und natürlich grundlegend in ihrer Unternehmenskultur. Den Mitarbeitern von Penta Infra werden die notwendigen Werkzeuge zur Verfügung gestellt, um ESG in ihre Aktivitäten zu integrieren. Bei der Beschaffung und Prüfung hält sich Penta Infra an den Penta Infra-Verhaltenskodex. Bei potenziellen neuen Investitionen führt Penta Infra einen ESG-Scan vor der Investition durch und entwickelt – sofern angemessen – eine ESG-Strategie-Roadmap als integralen Bestandteil der Aktionspläne nach Abschluss der Transaktion; alle Lieferanten von Penta Infra müssen dem Verhaltenskodex von Penta Infra zustimmen. Über die Bemühungen im Bereich ESG wird den Investoren von Penta Infra jährlich Bericht erstattet.
Richtlinien zu Nachhaltigkeitsrisiken
Ein Nachhaltigkeitsrisiko bezeichnet „ein Ereignis oder einen Umstand im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, das bzw. der, falls es bzw. er eintritt, tatsächliche oder potenzielle wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Anlage haben könnte“.
Bevor Anlageentscheidungen getroffen werden, führt Penta Infra eine Due-Diligence-Prüfung durch, die finanzielle, rechtliche, steuerliche und Nachhaltigkeitsaspekte (ESG) abdeckt und bei Bedarf von externen Beratern durchgeführt wird. Alle wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit der geplanten Anlage werden identifiziert, und Nachhaltigkeitsrisiken sowie -aspekte werden in den Due-Diligence-Bericht integriert. Diese Risiken und Aspekte sind Teil der gesamten Anlageanalyse und werden zusammen mit anderen relevanten Faktoren bewertet. Im Anschluss an diese Bewertung werden Investitionsentscheidungen unter Berücksichtigung der Anlagepolitik und der Ziele des jeweiligen Fonds getroffen, wobei relevante Nachhaltigkeitsrisiken und -aspekte sowie die übergeordneten Richtlinien und Verfahren von Penta Infra zum verantwortungsvollen Investieren berücksichtigt werden.
Wenn Penta Infra wesentliche ESG-Risiken bei einer potenziellen Investitionsmöglichkeit identifiziert, wird die Situation weiter untersucht und das weitere Vorgehen festgelegt. In Fällen, in denen Penta Infra zu dem Schluss kommt, dass die Risiken zu hoch sind, wird nicht in die Gelegenheit investiert. In Fällen, in denen Penta Infra zu dem Schluss kommt, dass diese Risiken beherrschbar sind, können sie in der Anlagehypothese angemessen berücksichtigt werden und/oder Penta Infra kann beschließen, die ESG-Überwachung der Anlage zu verstärken und/oder die Situation direkt anzugehen.
Vergütungspolitik
Die Vergütungspolitik von Penta Infra basiert auf einer nachhaltigen, langfristigen Leistung und fördert die Mitarbeiterbindung. Penta Infra zahlt einem Teil seiner Mitarbeiter eine Kombination aus fester Vergütung (Gehalt und Zusatzleistungen) und variabler Vergütung (einschließlich Bonus), die den Erfolg von Penta Infra und seiner Portfoliounternehmen anhand verschiedener Parameter widerspiegelt, darunter die Umsetzung der ESG-Richtlinie. Die variable Vergütung für die betreffenden Mitarbeiter wird auf faire, angemessene und objektive Weise festgelegt und berücksichtigt die Einhaltung aller Richtlinien und Verfahren von Penta Infra, einschließlich derjenigen, die sich auf die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf den Investitionsentscheidungsprozess beziehen. Penta Infra überprüft ihre Vergütungspolitik regelmäßig und passt sie bei Bedarf an, um den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Marktgrundsätzen zu entsprechen.
Letzte Aktualisierung: 23.12.2021